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Antrag auf Leistungen für Pflegepersonen bei Pflegezeit oder kurzzeitiger Arbeitsverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld

Eine Pflegesituation kann belastend sein und es erfordern, (kurzzeitig) aus dem Beruf auszusteigen oder beruflich kürzer zu treten. Damit wir Ihnen in dieser Situation möglichst gut beistehen können, haben Sie hier die Möglichkeit Unterstützung zu beantragen. 

Persönliche Angaben zum Antragsteller/ zur Antragstellerin (Pflegeperson)

Die Rentenversicherungsnummer hat folgendes Format:
Stellen 1-8 = Ziffern, davon Stelle 3-8 = Geburtsdatum im Format TTMMJJ
Stelle 9 = Großbuchstabe
Stelle 10-12 = Ziffern

Angaben zur gepflegten Person (Pflegebedürftige/r)

Pflegezeit

Macht die Pflegesituation es nötig, eine Zeit lang aus dem Beruf (teilweise) auszusteigen, können sich pflegende Angehörige bis zu 6 Monaten (teilweise) freistellen lassen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Wir zahlen Ihnen auf Antrag in dieser Zeit einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung.

 

Kurzzeitige Arbeitsfreistellung/ Pflegeunterstützungsgeld

Eine akut auftretende Pflegesituation kann pflegende Angehörige vor enorme Herausforderungen stellen. Sollten Sie beschäftigt sein, ist es möglich, bis zu 10 Arbeitstagen im Kalenderjahr der Arbeit fern zu bleiben. Wir bezahlen Ihnen während dieser Zeit 90 % des Nettogehalts als Pflegeunterstützungsgeld. Zusätzlich zahlen wir Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. 

Antrag Pflegezeit

Die beabsichtigte Pflegezeit muss mindestens zehn Arbeitstage vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. 

Ist Ihr Ehepartner nicht bei der R+V BKK versichert, wenden Sie sich an die Krankenkasse Ihres Ehepartners. Wenn Ihr Ehepartner, bei dem Sie einen Anspruch auf die Familienversicherung haben, bei der R+V BKK versichert ist, haben Sie die Möglichkeit, diese direkt zu beantragen.   Antrag Familienversicherung 

Für den Zeitraum der Pflegezeit ist eine freiwillige Versicherung notwendig. Sie erhalten einen Zuschuss zu den Beiträgen. Wir prüfen, in welcher Höhe wir Zuschüsse zu den Beiträgen der freiwilligen Versicherung zahlen können. Die freiwillige Versicherung können Sie mit dem Formular Mitgliedschaft Erwerbslose beantragen. Bitte senden Sie uns diesen Antrag zusätzlich zu.  Mitgliedschaft Erwerbslose 

Ergänzende Angaben

Bitte fügen Sie eine Kopie Ihres aktuellen Beitragsbescheids bei.

Antrag Pflegeunterstützungsgeld

Für die Bearbeitung des Antrags benötigen wir Angaben von Ihnen, die Sie im folgenden machen können. Des weitere benötigen wir Angaben Ihrer Personalabteilung. Bitte übersenden Sie dazu die Bescheinigung an Ihre Personalabteilung.

Ihre Bankverbindung

Bitte geben Sie uns hier Ihre Bankverbindung an, damit wir Ihnen eine Erstattung zukommen lassen können.

dazu gehören: Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Schwägerinnen und Schwager, Kinder, Stiefkinder, Adoptiv- oder Pflegekinder (auch die des Ehegatten oder Lebenspartners), Schwiegerkinder und Enkelkinder

Bitte laden Sie hier Ihre Unterlagen hoch ( z.B. Bescheinigung des Arbeitgebers)
  • Sie können bis zu 5 Anlagen beifügen.
     
  • Verwenden Sie als Dateiformat bitte pdf, jpg oder png.
Bitte laden Sie hier Ihre Unterlagen hoch ( z.B. aktueller Beitragsbescheid)
  • Sie können bis zu 5 Anlagen beifügen.
     
  • Verwenden Sie als Dateiformat bitte pdf, jpg oder png.
Kontaktdaten

Wir nutzen Ihre freiwilligen Angaben für jede Kontaktaufnahme bei Fragen und Beratung zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ergänzende Informationen sind in unseren Datenschutzhinweisen zu finden.

Feedback

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0611 99909-960
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