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Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht (§ 8 SGB V)

Bestimmte Personengruppen können sich von der eintretenden Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Hierzu ist ein Antrag notwendig, der innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht zu stellen ist.

 

Die Befreiung gilt dann rückwirkend vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Sonst gilt die Befreiung ab dem Folgemonat, der auf die Antragstellung folgt.

 

Wichtiger Hinweis: Die Befreiung kann nicht widerrufen werden und wirkt sich auch auf die Versicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung aus.

 

Folgende Unterlagen werden benötigt. Diese können Sie im Laufe des Antrags hochladen:

  • Nachweis über anderweitigen Versicherungsschutz (immer notwendig)
  • Nachweis über die Pflegschaft (bei Bedarf)
  • Nachweis des Arbeitgebers bei Tätigkeit in einer Einrichtung für behinderte Menschen (bei Bedarf)
Persönliche Angaben
Angaben zum Grund der Befreiung von der Versicherungspflicht

Ich bin als beschäftigte Person nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V wegen Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zum Jahreswechsel krankenversicherungspflichtig geworden / werde krankenversicherungspflichtig.

Ich beantrage gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V die unwiderrufliche Befreiung von dieser Krankenversicherungspflicht.

Sollte der 01.01. des laufenen Jahres nicht mehr auswählbar sein, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne. 

Ich bin krankenversicherungspflichtig geworden / werde krankenversicherungspflichtig nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 2a SGB V wegen Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld. In den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsbezug war ich nicht gesetzlich krankenversichert und war bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen entsprechend der Art und dem Umfang der Leistungen des SGB V versichert.

Ich beantrage gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1a SGB V die unwiderrufliche Befreiung von dieser Krankenversicherungspflicht.

Datum nicht auswählbar? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Ich bin als beschäftigte Person krankenversicherungspflichtig geworden / werde krankenversicherungspflichtig nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, weil meine Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes herabgesetzt wurde / wird. In den letzten fünf Jahren war ich wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei.

Ich beantrage gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V die unwiderrufliche Befreiung von dieser  Krankenversicherungspflicht.

Datum nicht auswählbar? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Ich bin als beschäftigte Person krankenversicherungspflichtig geworden / werde krankenversicherungspflichtig nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, weil ich eine nicht volle Erwerbstätigkeit während der von mir in Anspruch genommenen Elternzeit aufgenommen habe / aufnehmen werde.

Ich beantrage gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB V die unwiderrufliche Befreiung von der Versicherungspflicht.

Datum nicht auswählbar? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Ich bin als beschäftigte Person krankenversicherungspflichtig geworden / werde krankenversicherungspflichtig nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, weil meine regelmäßige Wochenarbeitszeit während einer Freistellung nach § 3 des Pflegezeitgesetzes oder der Familienpflegezeit nach § 2 des Familienpflegezeitgesetzes herabgesetzt wurde / wird.

Ich beantrage gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2a SGB V die unwiderrufliche Befreiung von dieser Krankenversicherungspflicht. 

Datum nicht auswählbar? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Ich bin durch die Tätigkeit in einer Einrichtung für behinderte Menschen krankenversicherungspflichtig geworden / werde krankenversicherungspflichtig nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 oder 8 SGB V.

Ich beantrage gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 7 SGB V die unwiderrufliche Befreiung von dieser Krankenversicherungspflicht.

Datum nicht auswählbar? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Ich bin als Rentner oder Rentnerin krankenversicherungspflichtig geworden / werde krankenversicherungspflichtig nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 bis 12 SGB V, weil ich einen Antrag auf Rente gestellt habe / stellen werde oder Rente beziehe.

Ich beantrage nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 SGB V die unwiderrufliche Befreiung von dieser Krankenversicherungspflicht.

Datum nicht auswählbar? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Ich bin als Studentin / Student krankenversicherungspflichtig geworden / werde krankenversicherungspflichtig nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V durch die Einschreibung als Studentin / Student an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.

Ich beantrage nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V die unwiderrufliche Befreiung von dieser Krankenversicherungspflicht.

Datum nicht auswählbar? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Ich bin als Praktikantin oder Praktikant krankenversicherungspflichtig geworden / werde krankenversicherungspflichtig nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V (durch Aufnahme einer in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenen berufspraktischen Tätigkeit oder einer Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt oder einer Ausbildung des Zweiten Bildungsweges in einem förderungsfähigen Teil eines Ausbildungsabschnitts nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz).

Ich beantrage nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V die unwiderrufliche Befreiung von dieser Krankenversicherungspflicht.

Datum nicht auswählbar? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Hinweis:
Nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG wirkt die Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 SGB V tatbestandsbezogen grundsätzlich nur auf das jeweilige Versicherungspflichtverhältnis, aufgrund dessen die Befreiung herbeigeführt worden ist.

Bei einer Unterbrechung durch einen anderen Versicherungstatbestand endet unter Umständen die ausgesprochene Befreiung. Dies gilt insbesondere dann, wenn zwischenzeitlich aufgrund eines anderen Tatbestands Krankenversicherungspflicht eingetreten ist.

Bitte laden Sie hier folgende Unterlagen hoch:
  • Nachweis über anderweitigen Versicherungsschutz
  • Nachweis über die Pflegschaft (z. B. Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes (MD))
  • Nachweis des Arbeitgebers bei Tätigkeit in einer Einrichtung für behinderte Menschen

 

 

Sie können bis zu 5 Anlagen beifügen.
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